Woher die Knete?

Hilfsfonds für Totis

Totale Kriegsdienstverweigerung ist ein Luxus, den sich nicht jedermann leisten kann. Betroffen sind ja vor allem Geringverdiener. Geldstrafen in Höhe von drei bis sechs Monatseinkommen sind die Regel. Dazu kommen noch Gerichts- und Anwaltskosten je nach Dauer des Verfahrens - mindestens 1.000 Mark. Seit Jahren bemühen sich engagierte Menschen, finanzielle Hilfe zu organisieren. tilt stellt zwei der aktivsten Fonds und ihre Erfahrungen vor.


ProTotal: Die Prozeßvorbereitung sollte man nicht verweigern

Fünf Totalverweigerer gründeten 1991 den ProTotal n.e.V. Übrig geblieben sind davon nur zwei, was eine inhaltliche Arbeit kaum mehr ermöglicht. Bisher hat ProTotal finanzielle Unterstützung für 18 Totalverweigerer zugesagt. Elf von ihnen haben ihren Prozeß abgeschlossen, sieben Verfahren laufen noch. Drei Prozesse waren Revisionen. Anwaltskosten werden in Höhe von 750 Mark übernommen, Gerichtskosten in Höhe von 150 Mark.

Das Feedback der Geförderten ist nicht so berauschend. Vier haben sich länger als ein Jahr nicht mehr gemeldet. Nur von der Hälfte der Verhandlungen erfuhren die Fondsbetreuer einigermaßen regelmäßig, von den anderen zum Teil erst Monate später. Scheinbar haben einige TKDVer keinerlei Interesse daran, mit ihrer ”politischen Aktion” an die Öffentlichkeit zu treten und einen politischen Prozeß zu führen, was ihnen auch generell nicht vorzuhalten ist. Sie wollen lediglich das Ableisten eines Zwangsdienstes vermeiden. Doch eine mangelhafte Prozeßvorbereitung führt nicht zuletzt zu einem eventuell vermeidbaren ”hohen Strafmaß”. Darüber hinaus sind diese TKDVer nicht an einer, über ihren Prozeß hinaus reichenden politischen Arbeit interessiert und tragen somit zu der Individualisierung der Totalverweiger-Szene aktiv bei. Dies ist um so bedauerlicher, da eine bessere Vernetzung oder auch nur ein Austausch von Erfahrungen anderen bei ihren Prozessen erheblich helfen könnte.

DFG-VK-Solifonds: In zehn Jahren 150 TKDVer unterstützt

Am 3. April konnte der Solidaritätsfonds für Totale Kriegsdienstverweigerer der DFG-VK auf eine zehnjährige Unterstützerarbeit zurückblicken. Laut Satzung erhalten totale Kriegsdienstverweigerer, die wegen ihrer Verweigerung strafrechtlich verfolgt werden, maximal die Hälfte der Anwalts- und Gerichtskosten erstattet. Diese belaufen sich bei erstinstanzlichen Verfahren auf ca. 1.500 Mark.

Träger des Fonds sind sechs Landesverbände der Deutschen Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegner/innen (DFG-VK). Grundsätzlich wird der Fonds erst nach einer Antragstellung des Betroffenen tätig. Vertreter der Landesverbände sowie ein Rechtsanwalt (Helmut Borchers) und ein Treuhänder (Diakon i. R. Walter Deindörfer), die vom Bundesausschuß der DFG-VK gewählt werden, entscheiden über eine Unterstützung. Jährlich haben etwa 15 totale Kriegsdienstverweigerer diese Unterstützung erhalten. In diesem Jahr gibt es bereits vier Anträge. Ein kleines Archiv mit Unterlagen über Themenbereiche der TKDV steht zur Verfügung. Kosten für Pressearbeit werden privat getragen. Telefon- und Portokosten übernimmt der Bundesverband der DFG-VK.

Spenden werden bei beiden Fonds ausnahmslos für Prozeßkostenhilfe verwandt. Zusätzlich wird Hilfe angeboten bei der Abfassung einer Prozeßerklärung, erfahrene Anwälte werden vermittelt. sowie Unterstützung geleistet bei Öffentlichkeits- und bundesweiter Pressearbeit. Im regionalen Bereich gibt es hier eine gute Resonanz.

Karsten Wehrmeister/Klaus Fischer/gh

Rechtshilfefonds für Totalverweigerer in der BRD

ProTotal e.V.
Karsten Wehrmeister, Warthestr. 29, 12051 Berlin, Fon: 0 30 / 6 26 19 34, Email: kw@berlin.snafu.de
Stefan Pofahl, Zossener Str. 51, 10961 Berlin, Fon: 0 30 / 6 92 49 57
Spenden: Pro Total Prozeßkostenhilfe, Kto.-Nr.: 20 90 90, BLZ 500 901 00, Ökobank e. G. Frankfurt/M.

Solidaritätsfonds für Totale Kriegsdienstverweigerer der DFG-VK
c/o Klaus Fischer, Wallstr. 8, 46535 Dinslaken, Fon 0 20 64 / 7 20 83.
Spenden: Solidaritätsfonds für Totale Kriegsdienstverweigerer der DFG-VK, Kto.-Nr.: 18 20 01, BLZ: 50 090 101, Ökobank e. G. Frankfurt/M.

Rote Hilfe Deutschland e.V.
Postfach 64 44, Kiel

Komitee für Grundrechte und Demokratie
An der Gasse 1, 64759 Sensbachtal, Fon: 0 60 68 / 26 08

Peter-Weiss-Fond
Hafensalon e.V., c/o Annette Frick, Teuteburgerstraße 1, 50678 Köln

Rechtshilfe für den Frieden e.V.
Uhdestraße 2, 82319 Starnberg, Fon: 0 81 51 / 4 12 15


Dieser Text wurde der tilt-Ausgabe 2/97 entnommen.