tilt - Wehrpflicht, Zwangsdienste, Militär

05.11.1999
Aufruf zum Desertieren vom Recht

auf freie Meinungsäußerung gedeckt

 

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am 4. November einen ersten Freispruch vom Vorwurf verkündete, der Aufruf an Bundeswehrsoldaten, im Kosovokrieg zu desertieren und ungehorsam zu sein, verstoße gegen  §111 des Strafgesetzbuches (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten).

Am 21. April 1999 war in der taz ein öffentlicher Aufruf erschienen, in dem 28 Unterzeichner die Bundeswehrsoldaten dazu aufforderten, ihre weitere Beteiligung am völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien zu verweigern. tilt hat den Aufruf ebenfalls seit dem Kosovokrieg veröffentlicht. Die meisten Unterzeichner des Aufrufes haben von der Staatsanwaltschaft Geldstrafen in Höhe von bis zu 8000 DM erhalten. Die Beschuldigten haben gegen diese Strafbefehle Einspruch eingelegt, weswegen nun gegen jeden Beschuldigten einzeln vor einem Gericht verhandelt werden muß.

Im ersten Prozeß gegen den 45jährigen Dr. Winfried Kerntke entschied die Richterin, daß der Aufruf an die Bundeswehrsoldaten, ungehorsam zu sein und die Waffen nieder zu legen, vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Der Strafbefehl werde deshalb aufgehoben.

Winfried Kernke erklärte während des Prozesses, daß er seit 1993 in Bosnien als ehrenamtlicher Helfer in serbischen Flüchtlingslagern mitgearbeitet habe. Dort mußte er erleben, daß die Realität eine gänzlich andere sei, als sie durch die westlichen Medien wiedergegeben werde. Bis Rambouillet habe er jedoch an die Demokratie geglaubt. Als er jedoch von den Besatzungsstatuten erfahren habe, die von der Nato in Jugoslawien vorgesehen waren und deren Ablehnung zu der Bombardierung Jugoslawiens führte, sei das für ihn eine Zäsur gewesen.

Von der Verteidigung wurde ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Reinhard Merkel verlesen. Darin wurde ausgeführt, daß der Krieg gegen Jugoslawien völkerrechtswidrig gewesen sei. Die Staatsanwältin behauptete, daß der Desertionsaufruf selbst dann strafbar sei, wenn der Jugoslawienfeldzug "wirklich" völkerrechtswidrig gewesen wäre.

Nach einer kurzen Beratung sprach die Richterin Garske-Ridder den Angeklagten frei. In ihrer Urteilsbegründung attestierte sie dem Angeklagten, ein "Bürger mit Verantwortungsbewußtsein" zu sein und sicherlich mehr über die Zustände auf dem Balkan zu wissen, als sie selbst, da sie ausschließlich die Medien studieren könne. Der Aufruf zum Desertieren sie vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, da es unsinnig sei, eine Argumentation führen zu dürfen, aber die logisch daraus folgende Handlung, nämlich die Fahnenflucht, nicht benennen zu dürfen. Der Frage, ob der Krieg völkerrechtswiedrig gewesen sei oder nicht, maß die Richterin im Zusammenhang mit der Urteilsfindung keine grundsätzliche Bedeutung bei.

Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Urteil angekündigt, in Berufung zu gehen.

[Quellen: Berliner Morgenpost, Berliner Zeitung, junge Welt, Kampagne gegen Wehrpflicht; 5.11.99]

 

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