tilt - Wehrpflicht, Zwangsdienste,
Militär 14.10.1999
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Die Braunschweiger Polizei hat in der Nacht zum 6. Oktober einen 31jährigen
Antimilitaristen festgenommen und von ihm auf der Polizeiwache aufgrund eines
richterliches Beschlusses einen genetischen Fingerabdruck zur dauerhaften Aufnahme in eine
Gendatei angefertigt. Der Beschluß stützt sich auf §81 der Strafprozeßordnung. Darin
ist festgelegt, daß bei Beschuldigten, die "einer Straftat von erheblicher
Bedeutung verdächtigt" werden, Körperzellen aus Blut oder Speichel entnommen werden
dürfen, um das DNA-Muster dauerhaft zu speichern. Der Hintergrund der Aktion bildete die Teilnahme des Antimilitaristen an der Demonstration des Braunschweiger DGB zum 1. Mai, an der er in einer Teilnehmergruppe gegen den Kosovokrieg demonstrierte. Dabei kam es zu einem brutalen Knüppeleinsatz der Polizei. Dem 31jährigem, der dabei verletzt wurde, wird vorgeworfen, in diesem Zusammenhang einen Polizeibeamten gefährlich verletzt zu haben. Gegen den Antimilitaristen läuft deshalb ein Ermittlungsverfahren. Der genetische Fingerabdruck gestattet es theoretisch, Menschen anhand von nur einer hinterlassenen Körperzelle zu identifizieren. Da jeder wo er geht und steht ständig genetische Spuren hinterläßt (verlorenen Haare, Schuppen, Speichelreste), ist es möglich, erfaßte Personen total zu überwachen. Die Gendatei wurde vor einigen Jahren eingeführt, um in der künstlich hochgekochten Diskussion um Sexualverbrechen an Kindern ein Mittel zur Täteridentifizierung in der Hand zu haben. [Quelle: junge Welt vom 8.10.99 ] |
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