Zivildienstgesetz und Verordnungen sind das eine - der Alltag das andere. In dieser Serie beschäftigt sich tilt mit den typischen Problemen im Zuvieldienstalltag. Die Juristensprache übersetzen wir dabei in normales Deutsch. Die Interpretationen beruhen auf Erfahrungen der SOdZDL.

Zivildiensttip: Dienst an Geist und Seele

Kultur im Zivildienst

Zivis haben im "Land der Dichter und Denker" weder Anspruch noch Pflicht zur Kultur. Es ist euch letztlich selbst überlassen, ob ihr in eurer Freizeit zu einen Klavierkonzert geht, oder euch in einem Rave-Club 1200 beats per minute reinzieht. Der Unterschied: Beim Klavierkonzert könnt ihr mit eurem Zivildienstausweis vielleicht eine Ermäßigung herausschlagen, beim Rave wohl kaum. Immerhin gibt´s häufig Ermäßigungen im Kino, Schwimmbad und mitunter im Fußballstadion.

Wenig bekannt ist, daß das Bundesant für den Zivildienst (BAZ) für Zivis auf Unterkunftsplätzen Zuschüsse zur Freizeitgestaltung zahlt. Finanziell gefördert werden

roter Pin Anschaffungen für den Unterkunftsbereich (Zeitungs-Abos, Bücher, Spiele, Kicker)

roter Pin Kosten für den Besuch von Veranstaltungen (Konzerte, Museen, Basketballspiele)

Die Zuschüsse liegen zwischen 50 und 90 Prozent der beantragten Kosten. Antragsformulare für Zuschüsse zum Dienstsport sind beim BAZ anzufordern. Im Übrigen ist es unerheblich, ob ihr allein, zu viert oder mit 100 Kollegen in einer Dienststelle seid.

Weist Eurem Dienststellenleiter auf die Zuschußmöglichkeit hin und fordert ihn auf, einen Antrag beim BAZ zu stellen. Fügt dem Antrag eine Stellungnahme des Vertrauensmannes oder aller ZDL bei. Auf diese Weise sind schon viele Zivis in den Genuß von kostenlosen Zeitungs-Abos gekommen, und in so mancher Dienstunterkunft ist eine kleine Bibliothek entstanden. Motto: was nicht beantragt wird, kann gar nicht erst genehmigt werden. Gerade in der "Provinz" ist es mit Hinweis auf das geringe kulturelle Angebot meist möglich, Zuschüsse zu Eintrittskarten und Fahrkosten für Rock-Konzerte oder Theaterbesuche zu erhalten. Voraussetzung ist immer, daß mehrere Zivis einer Dienststelle gemeinsam diese Angebote nutzen.

Informationen darüber wie auch zu allen anderen Fragen des Zivildienstes im "Zivi-Kursbuch" von Uwe Erdmann, Markus Ermert und Matthias Kittmann, Klartext-Verlag 1996. Erhältlich für 16,80 Mark im Buchhandel.

Nur noch ein Tag Entlassungsurlaub

Eine weitere angenehme Seite des Zivildienstes is nich mehr. Ab sofort ist der dreitägige sogenannte Entlassungsurlaub am Ende der Dienstzeit für die meisten Zivis auf einen Tag zusammengestrichen. Bisher konnte man seiner Dienststelle schon am Abend des vierten Tages vor dem offiziellen Entlassungstag ade sagen. Die drei letzten Zivi-Tage galten als "Reisetage". Jetzt gibt's nur noch dann einen zweiten Tag frei, wenn der Entlassungstermin auf ein Wochenende, einen Montag oder Feiertag fällt.

Das BAZ formuliert es so: Reisetag ist der Entlassungstag, es sei denn, letzterer fällt auf einen Sonnabend, Sonntag, Montag oder Feiertag. In diesen Fällen ist der Reisetag der vorhergehende Werktag; der Sonnabend gilt hierbei nicht als Werktag.

Karl Schwanzens

 

Dieser Text wurde der tilt-Ausgabe 3/97 entnommen.